Rechte und Pflichten
Klassenpflegschaftsvorsitzende/r:
Bei Bedarf Einladung zu Elternstammtischen und Organisation dieser Abende.
Mitglied in der Schulpflegschaft und Teilnahme an den Schulpflegschaftssitzungen.
Wählbar für die Schulkonferenz als einer von insgesamt sechs Elternvertretern aus allen Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Stellvertretern (Wahl findet in der ersten Schulpflegschaftssitzung des Schuljahres statt).
Regelmäßiger Austausch mit den Klassenlehrern.
Informationen und Aufrufe zur Mitarbeit zum Beispiel vor Schulfesten oder Sportfesten an die Eltern der Klasse weiter geben.
Schulpflegschaftsvorsitzende/r:
Mitglied der Schulkonferenz.
Informationen und Bitten um Mithilfe an die Klassepflegschaften weiter geben.
Eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulleitung, Lehrern, der Betreuung, dem Schulverein, dem Hausmeister und allen Elternvertretern an der Schule ist eine Tradition, die an unserer Schule gerne aktiv gelebt wird.
Bei Konflikten setzen wir auf konstruktive Kommunikation, um die Bedürfnisse der Kinder, des Kollegiums, der Schulleitung und der Eltern zu klären und eine Lösung für die jeweilige Situation zu finden.
Sie möchten sich intensiver mit dem Thema Elternmitwirkung beschäftigen? Informationen finden Sie hier.